Kosten und Abrechung von Psychotherapie, Beratung und Coaching
Unser Honorar für Privatversicherte und Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut(inn)en (GOP), die von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe anerkannt wird.
Private Krankenversicherungen/Beihilfe
Im Regelfall übernimmt Ihre private Versicherung oder Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie in unserer Praxis. Einige Versicherungen beschränken jedoch – abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag – die Erstattung von ambulanter Psychotherapie auf eine bestimmte Stundenanzahl im Jahr oder übernehmen die Kosten nur teilweise. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich. Bitte klären Sie im Vorfeld der möglichen Psychotherapie die Konditionen und Kostenübernahme Ihrer Versicherung.
Die ersten fünf Sitzungen („Probatorik“) bezahlen die privaten Kassen oder Beihilfe in der Regel ohne Bewilligung. Ab der 6. Sitzung ist in vielen Situationen eine Antragstellung beim Kostenträger erforderlich, was wir gerne für Sie übernehmen.
Gesetzliche Krankenkassen
Wir sind auch berechtigt auch mit gesetzlichen Versicherern abzurechnen.
Selbstzahler
Sie können unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Weitere Formalitäten entfallen in diesen Fällen und es werden keine Informationen über Ihre Psychotherapie an Ihre Krankenkasse weitergegeben.
Diese Investition in Ihrer Gesundheit können Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung steuernmindernd geltend machen.